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Mahnbescheid und Mahnverfahren ohne Anwalt

Dipl.-Kfm. Andreas Christ 14. Juli 2006    

Gläubiger, die einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen wollen, stehen oft vor der Frage, ob Sie für das Mahnverfahren einen Anwalt einschalten müssen.

Diese Frage kann verneint werden. Die Beantragung eines Mahnbescheids per Mahnverfahren ist ohne Anwalt direkt beim zuständigen Mahngericht möglich. Dies heißt aber nicht, dass man das Mahnverfahren grundsätzlich ohne Anwalt durchführen sollte. Die Entscheidung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Besonders wichtig ist, ob der Gläubiger eine streitige oder eine unstreitige Forderung verfolgt. Bei unstreitigen Forderungen kann die Beantragung eines Mahnbescheids ohne Anwalt sinnvoll sein.

Erwartet der Gläubiger jedoch, dass der Schuldner Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen wird, so empfiehlt sich die Durchführung des Mahnverfahrens über einen Anwalt.

Als Gläubiger sollte man auch wissen, dass das Mahngericht beim Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids zunächst nicht prüft, ob der geltend gemachte Anspruch tatsächlich besteht. Wenn der Antrag auf Mahnbescheid formell zulässig ist, so wird das Mahnverfahren durchgeführt und der Mahnbescheid dem Schuldner zugestellt.

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