Zahlt ein Unternehmen seinen Mitarbeitern regelmäßig Essenszuschüsse, handelt es sich dabei um beitragspflichtiges Arbeitsentgelt im sozialversicherungsrechtlichen Sinne. Urteil des SG Aachen vom 21.05.2010 Aktenzeichen: S 6 R 113/09 Betriebs-Berater 2010, 1531