Der Vermieter kann eine Eigenbedarfskündigung aussprechen, wenn er die vermietete Wohnung für sich, für zu seinem Hausstand gehörende Personen oder Familienangehörige benötigt. Ein „Benötigen“ in diesem Sinne liegt nicht vor, wenn ein wesentlich überhöhter Wohnbedarf geltend gemacht wird. Einen solchen Fall nahm das Amtsgericht Berlin-Köpenick an, in dem der Wohnungseigentümer Eigenbedarf an einer vermieteten, 100