Wenn es um Angaben von Vorschäden eines Gebrauchtwagens geht, werden meist die Begriffe „Unfallschaden“ und „Blechschaden“ verwendet. Nun hat das Oberlandesgericht Düsseldorf klargestellt, was ein Gebrauchtwagenkäufer unter dem Begriff „Blechschaden“ verstehen darf: „Mit Blechschaden werden umgangssprachlich und damit nach der hier maßgeblichen Käufersicht Schäden bezeichnet, die, bezogen auf das Gesamtfahrzeug, sozusagen an der Oberfläche bleiben