Der Bundesgerichtshof hatte über die unter Juristen lange umstrittene Frage zu befinden, ob auch die nach dem am 1. Januar 2009 in Kraft getretenen reformierten Personenstandsgesetz übliche Praxis, akademische Grade in Personenstandsregister einzutragen, aufrecht erhalten werden kann. Die Entscheidung der Bundesrichter setzt der Diskussion mit einem klaren „nein“ ein Ende. Danach ist die Eintragung akademischer