Fordert ein Internethändler (hier für Druckerpatronen) in einem Newsletter seine Kunden auf, gegen einen Rabatt von 10 und unter besonderen Voraussetzungen sogar 25 Prozent Bewertungen über die erworbenen Druckerzubehörprodukte abzugeben und diese Empfehlungen in ein bestimmtes Meinungsportal einzustellen, handelt es sich um bezahlte Kundenbewertungen, die geeignet sind, (potenzielle) Kunden des Händlers zu täuschen. Wird im