Ein Verein, der eine „Paintballanlage“ betreibt, forderte einen „konkurrierenden“ Verein auf, seine Internetseite um die Pflichtangaben Registergericht und Vereinsregisternummer im Impressum zu ergänzen. Der aufgeforderte Verein weigerte sich, die entsprechende Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen. Das Landgericht Neuruppin gab ihm Recht. Dies wurde damit begründet, dass nur solche unlauteren geschäftlichen Handlungen unzulässig sind, die geeignet sind, die