Gerichtsurteile - Urteilsbesprechungen

Gerichtsurteile für jeden verständlich aufbereitet. Interessante Urteilsbesprechungen zu Gerichtsentscheidungen

Startseite › Mietrecht u. Immobilienrecht Urteile › Umsatzrückgang durch Straßenbauarbeiten – KG Berlin vom 12.11.2007 – Az. 8 U 194/06

Umsatzrückgang durch Straßenbauarbeiten – KG Berlin vom 12.11.2007 – Az. 8 U 194/06

admin 11. Juli 2008    

Der ungehinderte Zugang zu den Mieträumen ist insbesondere dann Voraussetzung für eine vertragsgemäße Nutzung, wenn Gewerberäume vermietet wurden und das dort betriebene Gewerbe (hier Souvenirladen) auf Kundenverkehr angewiesen ist. Die Zugangsbehinderung stellt daher grundsätzlich einen Mangel dar, auch wenn sie durch nicht vom Vermieter beeinflussbare Bauarbeiten hervorgerufen wird. Diese Fallkonstellation liegt beispielsweise vor, wenn Straßenbaumaßnahmen den Zugang zum Mietobjekt erheblich beeinträchtigen. Insoweit ist es völlig unerheblich, ob der Vermieter den Mangel bzw. die Tauglichkeitsminderung zu vertreten hat, sie beheben kann oder ihre Ursache überhaupt in seinem Einflussbereich liegt.

Das dem Mieter zustehende Recht, die Miete teilweise oder – wie hier – ganz zu mindern, wird auch nicht durch eine vertragliche Regelung ausgeschlossen, nach welcher der Mieter nicht zur Minderung wegen eines Mangels der Mietsache, der zwar in den Verantwortungsbereich des Vermieters fällt, von diesem aber nicht verschuldet wurde, berechtigt sein soll. Diese Regelung bezieht sich dem Wortlaut nach nur auf Mängel, die in den Verantwortungsbereich des Vermieters fallen. Sie ist daher auf vom Vermieter nicht beeinflussbare Beeinträchtigungen, wie Straßenbauarbeiten, nicht anwendbar.

Urteil des KG Berlin vom 12.11.2007
Aktenzeichen: 8 U 194/06
NJW-Spezial 2008, 99

Mietrecht u. Immobilienrecht Urteile
Straßenbauarbeiten

Themenverwandte Beiträge

admin ― 16. Mai 2013 | Kommentare sind geschlossen

Durch Straßenbauarbeiten eingeschränkte Grundstückszufahrt – VG Gießen vom 08.10.2012 – Az. 4 K 1281/12.GI

Ein Anlieger hat bei Straßenbauarbeiten vor seinem Anwesen gewisse Erschwernisse bei der Benutzung seiner Grundstückszufahrt hinzunehmen. Der Gemeingebrauch bzw. der

admin ― 16. Mai 2012 | Kommentare sind geschlossen

Stolperfalle Baustelle: Mitverschulden wegen Ortskundigkeit – OLG Naumburg vom 16.09.2011 – Az. 10 U 3/11

Rechtsgebiete:

  • Arbeitsrecht Urteile (935)
  • Arztrecht u. Medizinrecht Urteile (75)
  • Bankrecht u. Anlagerecht Urteile (301)
  • Baurecht Urteile (138)
  • Erbrecht Urteile (147)
  • Familienrecht Urteile (376)
  • Handelsrecht u. Gesellschaftsrecht Urteile (228)
  • Insolvenzrecht Urteile (169)
  • Internetrecht u. Onlinerecht Urteile (356)
  • Kaufrecht Urteile (255)
  • Mietrecht u. Immobilienrecht Urteile (597)
  • Reiserecht Urteile (283)
  • Schadensrecht Urteile (472)
  • Sozialrecht Urteile (317)
  • Steuerrecht Urteile (779)
  • Strafrecht Urteile (138)
  • Urheberrecht u. Medienrecht Urteile (218)
  • Verbraucherrecht Urteile (226)
  • Vereinsrecht Urteile (12)
  • Verkehrsrecht Urteile (299)
  • Vermischte Urteile (8)
  • Verschiedenes (8)
  • Versicherungsrecht Urteile (253)
  • Verwaltungsrecht Urteile (602)
  • WEG Wohnungseigentumsrecht Urteile (118)
  • Wettbewerbsrecht Urteile (409)
  • Wirtschaftsrecht Urteile (194)
  • Zivilrecht Urteile (698)
  • Zwangsvollstreckungsrecht Urteile (19)

Stichworte:

Betriebsrat Darlehen Testament Wohnungseigentümer Nachbesserung Vertragsschluss Schmerzensgeld Arbeitszeit Widerrufsrecht Polizei Insolvenzverwalter Kaskoversicherung Reiseveranstalter Verkehrssicherungspflicht Kündigungsschutz Schadensersatz Reisepreisminderung Abmahnung Urheberrechtsschutz Betriebskosten Gleichbehandlung Arbeitsvertrag GmbH Persönlichkeitsrecht Unfallversicherung Beweislast Werbungskosten Irreführung Umsatzsteuer Schönheitsreparaturen Unterhalt Verjährung AGB Haftung fristlose Kündigung Fahrverbot Haftpflichtversicherung Verbraucher Fahrerlaubnis Absetzbarkeit Kindergeld Mietverhältnis Mitverschulden Verkehrsunfall Gewährleistung
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz