Gerichtsurteile - Urteilsbesprechungen

Gerichtsurteile für jeden verständlich aufbereitet. Interessante Urteilsbesprechungen zu Gerichtsentscheidungen

Startseite › Steuerrecht Urteile › Ungeeigneter „Chi-Quadrat-Test“ – FG Rheinland-Pfalz vom 24.08.2011 – Az. 2 K 1277/1

Ungeeigneter „Chi-Quadrat-Test“ – FG Rheinland-Pfalz vom 24.08.2011 – Az. 2 K 1277/1

admin 13. Februar 2012    

Ein Steuerprüfer hatte Zweifel an der Richtigkeit der Umsatzangaben eines Friseursalons. Er unterzog das elektronische Kassenbuch (Lexware) einem sogenannten Chi-Quadrat-Test. In diesem Verfahren werden durch ein spezielles Computerprogramm Verteilungseigenschaften einer statistischen Grundgesamtheit untersucht. Der Test stellt eine Methode dar, bei der empirisch festgestellte und theoretisch erwartete Häufigkeiten verglichen werden. Er beruht auf dem Grundgedanken, dass derjenige, der bei seinen Einnahmen unzutreffende Werte in das Kassenbuch bzw. die Kassenberichte eingibt, unbewusst eine Vorliebe für bestimmte Lieblingszahlen hat und diese dementsprechend häufiger verwendet. In dem konkreten Fall wurde ein Übergewicht bestimmter Zahlen bzw. Zahlenkombinationen festgestellt. Daraus zogen die Prüfer den Schluss, es liege eine offensichtliche Manipulation der Aufzeichnungen vor, und erhöhten den Umsatz um geschätzte 3.000 Euro.

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hielt das Verfahren zumindest bei einem Friseursalon für völlig ungeeignet. Ausgehend von der Preisliste des geprüften Friseurbetriebs ergab sich zwangsläufig, dass naturgemäß die Zahl 0 wie auch die Zahlen 1, 4, 5 überdimensional häufig auftreten müssen (z.B. Fönfrisur: 15,- Euro; Färben: 25,- Euro bzw. 46,50 Euro). Ein Schluss auf eine Umsatzmanipulation war damit nicht möglich. Das Finanzamt muss die Steuerschätzung zurücknehmen.

Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 24.08.2011
Aktenzeichen: 2 K 1277/1
BB 2011, 2773

Steuerrecht Urteile
Steuerschätzung

Themenverwandte Beiträge

admin ― 15. Juli 2014 | Kommentare sind geschlossen

Steuerschätzung nach Verstoß gegen Aufbewahrungspflicht – FG Rheinland-Pfalz vom 01.04.2014 – Az. 5 K 1227/13

Eine nicht ordnungsgemäße Buchführung berechtigt das Finanzamt zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen. Dies gilt auch, wenn im Rahmen einer Betriebsprüfung festgestellt

admin ― 14. Juli 2009 | Kommentare sind geschlossen

„Zeitreihenvergleich“ kann ordnungsgemäße Buchhaltung nicht erschüttern – FG Köln vom 27.01.2009 – Az. 6 K 3954/07

Rechtsgebiete:

  • Arbeitsrecht Urteile (935)
  • Arztrecht u. Medizinrecht Urteile (75)
  • Bankrecht u. Anlagerecht Urteile (301)
  • Baurecht Urteile (138)
  • Erbrecht Urteile (147)
  • Familienrecht Urteile (376)
  • Handelsrecht u. Gesellschaftsrecht Urteile (228)
  • Insolvenzrecht Urteile (169)
  • Internetrecht u. Onlinerecht Urteile (356)
  • Kaufrecht Urteile (255)
  • Mietrecht u. Immobilienrecht Urteile (597)
  • Reiserecht Urteile (283)
  • Schadensrecht Urteile (472)
  • Sozialrecht Urteile (317)
  • Steuerrecht Urteile (779)
  • Strafrecht Urteile (138)
  • Urheberrecht u. Medienrecht Urteile (218)
  • Verbraucherrecht Urteile (226)
  • Vereinsrecht Urteile (12)
  • Verkehrsrecht Urteile (299)
  • Vermischte Urteile (8)
  • Verschiedenes (8)
  • Versicherungsrecht Urteile (253)
  • Verwaltungsrecht Urteile (602)
  • WEG Wohnungseigentumsrecht Urteile (118)
  • Wettbewerbsrecht Urteile (409)
  • Wirtschaftsrecht Urteile (194)
  • Zivilrecht Urteile (698)
  • Zwangsvollstreckungsrecht Urteile (19)

Stichworte:

Gewährleistung Fahrverbot Kündigungsschutz Reiseveranstalter Kindergeld Irreführung Unterhalt Absetzbarkeit Schmerzensgeld Verkehrsunfall Beweislast Vertragsschluss Wohnungseigentümer Unfallversicherung Betriebsrat Darlehen GmbH Testament Arbeitsvertrag Umsatzsteuer Reisepreisminderung Mitverschulden Schadensersatz Gleichbehandlung Arbeitszeit Polizei Verkehrssicherungspflicht Mietverhältnis Haftpflichtversicherung Persönlichkeitsrecht Betriebskosten Verbraucher Urheberrechtsschutz Fahrerlaubnis AGB Haftung Kaskoversicherung Schönheitsreparaturen Verjährung Insolvenzverwalter fristlose Kündigung Widerrufsrecht Nachbesserung Abmahnung Werbungskosten
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz