Gerichtsurteile - Urteilsbesprechungen

Gerichtsurteile für jeden verständlich aufbereitet. Interessante Urteilsbesprechungen zu Gerichtsentscheidungen

Startseite › Mietrecht u. Immobilienrecht Urteile › Unwirksame Tierhaltungsklausel – BGH vom 14.11.2007 – Az. VIII ZR 340/06

Unwirksame Tierhaltungsklausel – BGH vom 14.11.2007 – Az. VIII ZR 340/06

admin 17. Mai 2008    

Die Klausel in einem formularmäßigen Wohnungsmietvertrag, „Jede Tierhaltung, insb. von Hunden und Katzen, mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfischen, bedarf der Zustimmung des Vermieters”, benachteiligt den Mieter in unangemessener Weise und ist daher unwirksam, da sie keine Ausnahme für Haustiere vorsieht, deren Haltung vom vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache noch gedeckt ist. Dies kann insbesondere bei Kleintieren wie Vögeln oder Hamstern angenommen werden.

Ist die Regelung über die Tierhaltung wie in diesem Fall unwirksam oder fehlt sie von vornherein, erfordert die Beantwortung der Frage, ob die Haltung von Haustieren zum vertragsgemäßen Gebrauch gehört, soweit es sich nicht um Kleintiere handelt, eine umfassende Abwägung der Interessen des Vermieters und des Mieters sowie der weiteren Beteiligten. Diese Abwägung lässt sich nicht allgemein, sondern nur im Einzelfall vornehmen, weil die dabei zu berücksichtigenden Umstände so individuell und vielgestaltig sind, dass sich jede schematische Lösung verbietet. Zu berücksichtigen sind dabei insbesondere Art, Größe, Verhalten und Anzahl der Tiere, die Besonderheiten der Wohnung sowie des Hauses, in dem sich die Wohnung befindet, außerdem Anzahl, persönliche Verhältnisse, Alter und berechtigte Interessen der Mitbewohner und Nachbarn sowie Anzahl und Art anderer Tiere im Haus und die bisherige Handhabung durch den Vermieter und schließlich die besonderen Bedürfnisse des Mieters.

Urteil des BGH vom 14.11.2007
Aktenzeichen: VIII ZR 340/06
BGHR 2008, 168

Mietrecht u. Immobilienrecht Urteile
Tierhaltungsklausel

Themenverwandte Beiträge

admin ― 20. Februar 2013 | Kommentare sind geschlossen

Keine erlaubnisfreie Kleintierhaltung von drei Frettchen in Mietwohnung – AG Berlin-Neukölln vom 15.06.2012 – Az. 2 C 340/11

Die Haltung von drei Frettchen in einer Mietwohnung trotz des mietvertraglichen Verbots der Tierhaltung stellt nach Auffassung des Amtsgerichts Berlin-Neukölln

Rechtsgebiete:

  • Arbeitsrecht Urteile (935)
  • Arztrecht u. Medizinrecht Urteile (75)
  • Bankrecht u. Anlagerecht Urteile (301)
  • Baurecht Urteile (138)
  • Erbrecht Urteile (147)
  • Familienrecht Urteile (376)
  • Handelsrecht u. Gesellschaftsrecht Urteile (228)
  • Insolvenzrecht Urteile (169)
  • Internetrecht u. Onlinerecht Urteile (356)
  • Kaufrecht Urteile (255)
  • Mietrecht u. Immobilienrecht Urteile (597)
  • Reiserecht Urteile (283)
  • Schadensrecht Urteile (472)
  • Sozialrecht Urteile (317)
  • Steuerrecht Urteile (779)
  • Strafrecht Urteile (138)
  • Urheberrecht u. Medienrecht Urteile (218)
  • Verbraucherrecht Urteile (226)
  • Vereinsrecht Urteile (12)
  • Verkehrsrecht Urteile (299)
  • Vermischte Urteile (8)
  • Verschiedenes (8)
  • Versicherungsrecht Urteile (253)
  • Verwaltungsrecht Urteile (602)
  • WEG Wohnungseigentumsrecht Urteile (118)
  • Wettbewerbsrecht Urteile (409)
  • Wirtschaftsrecht Urteile (194)
  • Zivilrecht Urteile (698)
  • Zwangsvollstreckungsrecht Urteile (19)

Stichworte:

Betriebsrat Reisepreisminderung Persönlichkeitsrecht Absetzbarkeit Insolvenzverwalter Arbeitszeit Fahrerlaubnis GmbH Mitverschulden Widerrufsrecht Urheberrechtsschutz Kindergeld Vertragsschluss Beweislast Schönheitsreparaturen Schmerzensgeld Unfallversicherung Schadensersatz Unterhalt Verjährung Wohnungseigentümer Testament AGB Haftung Polizei Werbungskosten Umsatzsteuer Nachbesserung fristlose Kündigung Haftpflichtversicherung Irreführung Kaskoversicherung Gewährleistung Kündigungsschutz Darlehen Arbeitsvertrag Abmahnung Gleichbehandlung Verbraucher Mietverhältnis Verkehrsunfall Verkehrssicherungspflicht Reiseveranstalter Fahrverbot Betriebskosten
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz