Wer auch nach der Trennung vom Ehegatten seine Schwiegereltern noch finanziell unterstützt, kann die entsprechende Unterhaltszahlung steuerlich nicht absetzen.
Nur Zahlungen, die ein Steuerpflichtiger an eine ihm oder seinem Ehegatten gegenüber unterhaltsberechtigte Person (Kinder, Eltern) leistet, stellen für ihn sogenannte außergewöhnliche Belastungen dar und mindern seine Steuerlast. Gegenüber Schwiegereltern besteht jedoch keine Unterhaltspflicht. Bei einer getrennten Steuerveranlagung kann daher ausschließlich das unterhaltspflichtige Kind Zahlungen an seine Eltern steuermindernd geltend machen.
Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 20.01.2010
Aktenzeichen: 14 K 14112/08
NWB 2010, 1579