Das Amtsgericht Halle (Saale) setzte den Streitwert für eine Abmahnung wegen des unbefugten Einstellens eines Films in eine Internet-Tauschbörse auf 1.200 Euro fest. In der Abmahnung war bei den hierfür geltend gemachten Anwaltsgebühren ein Wert von 10.000 Euro zugrunde gelegt worden. Das Gericht betonte, dass bei der Streitwertbemessung abschreckende oder gar sanktionierende Wirkungen außen vor