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Kein Anwalt für gewerbliche Großvermieter bei einfach gelagertem Kündigungsfall - BGH vom 06.10.2010 - Az. VIII ZR 271/09

Kein Anwalt für gewerbliche Großvermieter bei einfach gelagertem Kündigungsfall - BGH vom 06.10.2010 - Az. VIII ZR 271/09

10. Januar 2011

Ein Unternehmen der Wohnungswirtschaft, das über eine Vielzahl von Wohnungen verfügt und diese gewerblich vermietet, muss nach Auffassung des Bundesgerichtshofs in einem tatsächlich und rechtlich einfach gelagerten Fall in der Lage sein, eine fristlose Kündigung eines Mieters ohne anwaltliche Hilfe auszusprechen. In einem solchen Fall ist der gekündigte Mieter nicht zur Erstattung der Kosten des vom Vermieter eingeschalteten Rechtsanwalts verpflichtet.

Urteil des BGH vom 06.10.2010
Aktenzeichen: VIII ZR 271/09
Pressemitteilung des BGH


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