Der Unterhaltsbedarf eines geschiedenen Ehegatten kann sich dadurch verringern, dass er mit einem leistungsfähigen Partner zusammenlebt und so Wohn- und Haushaltskosten spart. Das Oberlandesgericht Hamm setzt einem leistungsfähigen Partner in diesem Sinn auch ein volljähriges Kind mit eigenem, auskömmlichem Einkommen gleich, mit dem der Unterhaltsberechtigte in einer Wohnung zusammenlebt. Auch hier können insbesondere durch die