Weicht ein gewerblicher eBay-Händler in den von ihm verwendeten Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) von den AGB ab, die der Plattformbetreiber eBay für alle Mitglieder vorgegeben hat, stellt dies keine unzulässige Abweichung von gesetzlichen Regelungen dar. Das Oberlandesgericht Köln verneint insoweit einen Verstoß gegen eine gesetzliche, das Marktverhalten regelnde Vorschrift und damit einen Wettbewerbsverstoß, da den eBay-AGB