Haben Eheleute während der Ehezeit ein gemeinschaftliches Testament errichtet und wurden danach geschieden, lebt das Testament nach der Wiederverheiratung des Paares nicht wieder auf. Eine andere Beurteilung würde nach Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm zu einer unüberschaubaren Gefährdung der Rechtssicherheit und zu einer unzulässigen Einschränkung der Testierfreiheit für die Zeit während der beiden Ehen führen.
Beschluss des OLG Hamm vom 26.08.2010
Aktenzeichen: I-15 Wx 317/09
ErbR 2011, 154
NotBZ 2011, 183