Stehen einem deutschen Verbraucher gegenüber einem ausländischen Reiseveranstalter Ansprüche wegen Mängeln an einem Ferienhaus (hier in Dänemark) zu, kann er seine Forderung auch vor einem Zivilgericht (Amtsgericht oder Landgericht) an seinem Wohnsitz geltend machen.
Urteil des BGH vom 23.10.2012
Aktenzeichen: X ZR 157/11
EBE/BGH 2013, 13