Eine Kfz-Haftpflichtversicherung kann einen Versicherungsnehmer wegen eines von ihm verursachten Unfallschadens in Regress nehmen, wenn er das Fahrzeug ohne Fahrerlaubnis benutzt hat. Dem „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ ist laut Landgericht Hannover nicht gleichzustellen, wenn der Versicherte das Unfallfahrzeug trotz Bestehens eines Fahrverbots benutzt hat. In diesem Fall besteht somit kein Regressanspruch.
Urteil des LG Hannover vom 19.11.2014
Aktenzeichen: 6 S 52/14
DAR 2015, 29