Für das Bundesarbeitsgericht sind die bei einer Dienstreise eines Arbeitnehmers ins Ausland erforderlichen Zeiten für die Hin- und Rückreise wie Arbeitszeit zu vergüten.
Urteil des BAG vom 17.10.2018
Aktenzeichen: 5 AZR 553/17
MDR 2019, 358
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Für das Bundesarbeitsgericht sind die bei einer Dienstreise eines Arbeitnehmers ins Ausland erforderlichen Zeiten für die Hin- und Rückreise wie Arbeitszeit zu vergüten.
Urteil des BAG vom 17.10.2018
Aktenzeichen: 5 AZR 553/17
MDR 2019, 358
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Der vorsätzliche Verstoß eines Arbeitnehmers gegen seine Verpflichtung, die abgeleistete, vom Arbeitgeber nur schwer zu kontrollierende Arbeitszeit korrekt zu dokumentieren,
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