Eltern dürfen auch dann kein Geld vom Sparbuch ihres Kindes abheben, wenn ein Teil des Geldes von ihnen stammt und sich das Sparbuch in ihrem Besitz befindet. Voraussetzung ist allerdings, dass das Kind von der Existenz des Sparbuchs weiß.
Das Landgericht Coburg verurteilte einen Vater zur Rückzahlung von 1.600 Euro an seine mittlerweile volljährige Tochter. Er hatte das Geld von deren Sparbuch abgehoben, auf dem mit Wissen und Wollen des Kindes insbesondere Konfirmations-, Geburtstags- und Weihnachtsgeldgeschenke einbezahlt worden waren.
Beschluss des LG Coburg vom 31.05.2010
Aktenzeichen: 33 S 9/10
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