Nach einem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg handelt eine Privatperson, die im Zeitraum zwischen November 2001 und Juni 2005 eine Vielzahl von Gebrauchsgegenständen bei über 1.200 Verkäufen über die Internetauktionsplattform „eBay“ veräußert, nachhaltig gewerbemäßig, sodass die Veräußerungen der Umsatzsteuer unterliegen. Dem steht nicht entgegen, dass ein großer Teil der verkauften Gegenstände ursprünglich nicht in der Absicht des späteren Wiederverkaufs erworben wurden.
Urteil des FG Baden-Württemberg vom 22.09.2010
Aktenzeichen: 1 K 3016/08
MMR 2011, 314